In Deutschland sind rund 2 Millionen Menschen auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können. Für sie ist die Pflegeversicherung da.

Wer ist pflegebedürftig?

Als pflegebedürftig gelten Versicherte, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhaft, das heißt voraussichtlich mindestens für sechs Monate, in erheblichem Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens brauchen. Pflegeleistungen erhalten Versicherte, die

  • pflegebedürftig sind,
  • eine bestimmte Vorversicherungszeit nachweisen und 
  • einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.

Wer ist versichert?

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Im Grundsatz gilt: „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“. Das bedeutet: Wer bei einer

  • AOK,
  • Ersatzkasse,
  • Betriebskrankenkasse,
  • Innungskrankenkasse,
  • landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder
  • der Bundesknappschaft

gesetzlich krankenversichert ist, der gehört dort auch der sozialen Pflegeversicherung an. Dies gilt auch für mitversicherte Familienangehörige. Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen.