Sie erhalten eine neutrale und unabhängige Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld. Ihr persönlicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird während der BegutachtungArtikel lesen

Oft erhalten Antragsteller einen ablehnenden Bescheid des MDK, wenn sie eine Pflegestufe beantragt haben. was tun, um doch noch die benatragte Pflegestufe zu erhalten? Nun, um dies zu erreichen ist ein qualifziertzer Widerspruch erforderlich. Den erstellen Marlies Jänisch und Sylvia Grünert gemeinsam mit Ihnen, begleiten Sie dann antürlich durch das gesamte WiderspruchsverfahrenArtikel lesen

In Deutschland sind rund 2 Millionen Menschen auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können. Für sie ist die Pflegeversicherung da.Artikel lesen

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern. Eine tatsächliche anerkennungsfähige Hilfeleistung zur Durchführung einer gesetzlichArtikel lesen

Erfahrung die Sie beauftragen können.Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG erklären und helfen Ihnen bei der Beantragung einer Pflegestufe.Viel muss man dabei beachten, deshalb macht es immer Sinn, vor der Stellung des Antrages auf Gewährung einer Pflegestufe, sich ausgiebig beraten zu lassen. Jeder Fehler kann hier nämlich GeldArtikel lesen

Bei so vielen negativen Nachrichten weiß man eigentlich gar nicht mehr welchem Unternehmen und welchem Produkt man sein Vertrauen geben soll. Viele Produkte sind für die klassische Altersvorsorge nicht geeignet, denn diese unterliegen oft alle einem Totalverlustrisiko. Aber mal ehrlich, wer vor 50 Jahren auf die gesetzliche Rente gesetzt hatArtikel lesen

  Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird. Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei der MDK-Begutachtung vorlegen sollen. Wir können Ihnen beiArtikel lesen