Es ist ein Thema welches in unserer alternden Gesellschaft immer mehr Bedeutung erlangt. Pflege ist auch ein Thema, womit die Gesellschaft ersteinmal lernen muss umzugehen.Der Gesetzgeber hat hier bereits erste Schritte, mit der Einrichtung der Pflegeversicherung, unternommen.Artikel lesen

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es einesArtikel lesen

Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, dasder Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI).Artikel lesen

Pflegebedürftig zu sein ist ein ganz persönliches Schicksal. Ein Schicksal welches, wenn es dann eintritt, oft auch mit höheren zeitlichen und finanziellen Aufwendungen verbunden.Um das Finanzielle etwas zu erleichtern, hat der Staat die Pflegeversicherung eingerichtet.Hieraus können Pflegebedürftige dann Leistungen erhalten, wenn die entsprechende Pflegestufe festgestellt ist.Das macht im Regelfall derArtikel lesen

Ein Pflegegutachten dient der Einschätzung des kontinuierlichen Pflegebedarfs des Betroffenen. Die Entscheidung über die Bewilligung einer Pflegestufe wird von der Ermittlung des Pflegebedarfes durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) abhängig gemacht. Nach eingehender Prüfung wird das Pflegegutachten erstellt.Artikel lesen

Pflegegutachten werden immer wichtiger, vor allem dann wenn sie in eine Situation kommen, in der Angehörige gepflegt werden müssen.Um dann Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegutachten ertellt werden. Dies übernimmt im Regelfall immer der medizinische Dienst der Krankenkasse, aber aufgepasst. Der MDK ist parteiisch und nicht immerArtikel lesen