Sie wollen Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen? Dann ist immer der medizinische Dienst der Krankenkassen ihr Ansprechpartner. Er erstellt das Gutachten welches über Zustimmung oder Ablehnung Ihres Antrages entscheidet. Bedenken Sie aber bitte, der medizinische Dienst der Krankenkasse, begutachtet im Sinne der Pflegeversicherung. das muss nicht immer zwangsläufig in Ihrem Sinne sein. Deshalb raten Ihnen Sylvia Grünert und Marlies Jänisch immer ein eigenes Pflegegutachten erstellen zu lassen um dann mit dem MDK, bei Ablehnung Ihres Antarges, an Hand von Zahlen Daten Fakten einen qualifizierten Widerspruch einzureichen, um doch noch zu Ihrem Recht zu kommen.Kontaktieren Sie uns kostenfrei unter 0800 795 84 24 oder unter www.pflegegutachter-verzeichnis.de.
2013-01-06