Sie erhalten eine neutrale und unabhängige Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld. Ihr persönlicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird während der BegutachtungArtikel lesen

Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern. Eine tatsächliche anerkennungsfähige Hilfeleistung zur Durchführung einer gesetzlichArtikel lesen

  Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird. Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei der MDK-Begutachtung vorlegen sollen. Wir können Ihnen beiArtikel lesen

Immer mehr Menschen können die täglichen Dinge des Lebens nicht mehr alleine Bewältigen. Sie benötigen die Unterstützung von Dritten. Stehen hier keine Familienangehörigen zur Verfügung, dann ist man auf bezahltes Personal angewiesen. Das wiederum ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Bekomme ich Unterstützung-fragen uns viele Mandanten? Ja, denn es gibtArtikel lesen

Das bieten wir Ihnen,Marlies Jänisch und Sylvia Grünert. Um eine Pflegestufe, und damit eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es einer Begutachtung durch einen Pflegesachverständigen. Üblicherweise geschieht das durch den MDK-Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Aber hier ist Achtung geboten, denn die Gutachter des MDK beguatchten natürlich, mitArtikel lesen