Das Pflegegutachten wird üblicherweise vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt. Mit der Erstellung des Pflegegutachtens wird dann letztlich auch über den Antrag auf Genehmigung einer Pflegestufe entschieden.Doch es ist Vorsicht geboten,denn der MDK ist in gewissem Sinne natürlich „Parteiisch“, denn er begutachtet im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung, dürfte also immer bestrebt sein, die Begutachtung in einem Ermessensspielraum zu seinen Gunsten, auszulegen. Das kann dann antürlich Folgen für Ihren Antrag auf Genehmigung einer Pflegestufe haben. Er wird abgelehnt. Um hier dann immer für eine Auseinandersetzung gewappnet zu sein mit Sachargumenten, empfehlen Marlies Jänisch und Sylvia Grünert immer die Erstellung eines privaten Pflegegutachtens.Das private Pflegegutachten erhalten Sie in Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen von Pflege SG aus Leipzig.Gerne antworten wir Ihnen auch telefonisch auf Ihre Fragen unter kostenfrei 0800 795 84 24.
2012-12-30