Bis vor einigen Jahren gab es den Berufsstand des/der privaten Pflegegutachters/Pflegegutachterin nicht in unserer Gesellschaft. Gabe es den Bedarf der Pflegeleistung für einen Angehörigen, dann war man hier alleine auf die Meinung (die Einschätzung) des medizinischen Dienstes der Krankenkassen angewiesen. Man war dem MDK, auch das kann man sagen, ausgeliefert. Fiel man durch die Prüfung dieses medizinischen Dienstes der Krankenkassen, dann erhielt man keine Leistungen aus der Pflegversicherung, obwohl einem diese, möglicherweise, zugestanden hätten.Nun hat sich seit einigen Jahren der Beruf des/der privaten Pflegegutachters/Pflegegutacherin in unserer Gesellschaft etabliert. Der/die private Pflegegutachter/Pflegegutachterin vertreten Ihre Position gegenüber dem medizinischen Dienst der Krankenkasse um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Hier finden Sie Ihre/n privaten Pflegegutachter/in.
www.pflegegutachter-verzeichnis.de www.pflegegutachten-zentrale.de