ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 07.05.2013 Ein feuchter Fleck an der Wand ist keine Bagatelle. So etwas kann nämlich ganz schnell ein richtig großer Wasserschaden werden. Mieter müssen dann unverzüglich die Hausverwaltung oder den Vermieter informieren, damit sich der Schaden nicht verschlimmert. Wer die Kosten eines Wasserschadens trägt, ist laut ARAG ExpertenArtikel lesen

Mit erhöhten Aufkommen von Brand- und Frostschäden um den Jahreswechsel stellt sich die Frage der Schadenabwicklung mit den Versicherungen. Das Berliner SchadenSeminar gibt allgemeine Hinweise.Artikel lesen

SchadenForum.de gibt einzigartiges Obmannmodul frei; Sachverständigen erleichtert dies die Obmannauswahl in Sachverständigenverfahren bei meist komplizierten Sachschäden.Artikel lesen