Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.Artikel lesen

Warum? Nun, ganz einfach. Üblicherweise wird das Pflegegutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt, wenn es um die Erlangung einer Pfelegestufe geht. Der medizinische Dienst der Krankenkassen macht bestimmt einen sehr guten Job, aber eben nur im Sinne der Pflegeversicherung, denn deren Interessen hat er vorrangig zu vertreten. Umso wichtiger istArtikel lesen