Warum? Nun, ganz einfach. Üblicherweise wird das Pflegegutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt, wenn es um die Erlangung einer Pfelegestufe geht. Der medizinische Dienst der Krankenkassen macht bestimmt einen sehr guten Job, aber eben nur im Sinne der Pflegeversicherung, denn deren Interessen hat er vorrangig zu vertreten. Umso wichtiger istArtikel lesen

Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmendes Leben zu führen, dasder Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 4 und § 2 SGB XI).Artikel lesen

Pflegegutachten werden immer wichtiger, vor allem dann wenn sie in eine Situation kommen, in der Angehörige gepflegt werden müssen.Um dann Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegutachten ertellt werden. Dies übernimmt im Regelfall immer der medizinische Dienst der Krankenkasse, aber aufgepasst. Der MDK ist parteiisch und nicht immerArtikel lesen

Die Erstellung eines Pflegegutachtens ist die Basis dafür, um von der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Leistung zu erhalten.Artikel lesen

Nicht alles Glauben und hinnehmen, auch wenn das Gutachten vom MDK- medizinischer Dienst der Krankenkassen- kommt, denn der MDK ist parteiisch. Er handelt immer „im Zweifel für die Pflegeversicherung“, das muss aber nicht immer in ihrem Sinne sein. Jede Einstufung in eine Pflegestufe ist mit Geldleistungen für ihren Pflgeaufwand verbunden.DeshalbArtikel lesen

Online können Sie jetzt bundesweit einen geeigneten Pflegegutachter finden.Die Internet Adresse lautet www.pflegegutachter-Verzeichnis.de.Mehr als 100 Pflegegutachter haben sich bereist eingetragen. Einer von Ihnen ist auch in Ihrer Nähe.Pflegegutachter unterstützen sie bei der Erlangung der angemessenen Pflegestufe gegenüber dem Medizinischen Dienst (MDK).Pflegegutachter-Verzeichnis.de ist ein Service des Unternehmens PflegeSG.de, Am Blütengrund 2Artikel lesen