Beamte stehen in einem besonderen Treueverhältnis zum Dienstherrn. Gleiczeitig trifft den Dienstherrn eine besondere Fürsorgepflicht. Deshalb darf er dem Beamten nicht jede Tätigkeit zuweisen.Artikel lesen

Im ersten Quartal 2012 hatten nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 41,14 Millionen Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Deutschland. Das waren 612 000 Personen oder 1,5 % mehr als vor einem Jahr. Eine so hohe Zuwachsrate wurde letztmalig im ersten Quartal 2008 erreicht. Im dritten Quartal 2011 hatte dieArtikel lesen