Das benötigen Sie um Ihre Rechte gegenüber der Pflegevewersicherung zu wahren. Sylvia Grünert erstell Ihnen das private Pflegegutachten in Gesamt- Thüringen, Sachsen und Sachsen Anhalt.Üblicherweise wird das Pflegegutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt, dann wenn Sie einen Antrag auf Gewährung einer Pflegestufe stellen. Hier wird der Antragsteller dann vom medzinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet. Doch der MDK handelt hier immer im Interesse der Pflegeversicherung, ob das immer Ihr Interesse ist, ist eher zu bezweifeln. Deshalb rät Ihnen Sylvia Grünert immer zur Erstellung eines privaten Pflegegutachtens, um in der Diskussion mit der Pflegeversicherung Ihre Position dann auch fachlisch Untermauern zu können.

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