Mit erhöhten Aufkommen von Brand- und Frostschäden um den Jahreswechsel stellt sich die Frage der Schadenabwicklung mit den Versicherungen. Das Berliner SchadenSeminar gibt allgemeine Hinweise.
Bei Sachschäden, dies sind Brand-, Sturm- und Wasserschäden, stellt sich immer die Frage, ob der Geschädigte eine geeignete Sachversicherung abgeschlossen hat. Der Schadenverursacher haftet nur für den Zeitwertschaden dem Geschädigten (Anspruchsteller) oder dessen Sachversicherung. Eine konkrete Erfassung der Schadenursache ist gute Voraussetzung für eine schnelle Schadensanierung. Die gängigen Regulierungsmethoden werden nachfolgend aufgezeigt.
Ein Geschädigter ist im Haftpflichtfall Anspruchsteller
Im ungünstigen Fall liegt bei einem Sachschaden keine Sachversicherung vor; in diesen Fällen wird der Anspruchsteller vom Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Regulierung verlangen, üblicherweise wird nicht der Neuwert sondern nur der Zeitwert reguliert. Da der Anspruchsteller die „Neuwertspitze“ selbst übernehmen muss, sollten bei komplexen Fällen ein eigener Sachverständiger und nötigenfalls auch ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. In den Haftpflichtfällen zahlt ja nicht die eigene Versicherung, sondern eine gegnerische, die ein Interesse daran hat, den Schaden wirtschaftlich, bis hin zu einer Ablehnung, zu regulieren.
Der Geschädigte hat eine eigene Sachversicherung
Wenn ein durch einen Sachschaden Geschädigter eine, für dieses Schadenrisiko geltende, Sachversicherung abgeschlossen hat, kann er im Normalfall davon ausgehen, dass der Schaden durch das Versicherungsunternehmen reguliert wird. Trotzdem gibt es für den Versicherungsnehmer einige Punkte zu beachten.
Durch die neuen Versicherungsbedingungen wird auch bei einer groben Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers reguliert, hier wird aber die Versicherung je nach Schwere der Fahrlässigkeit eine Quotelung in der Regulierungssumme vorschlagen. Dies hat zur Folge, dass der Versicherungsnehmer die vielleicht vorliegenden Firmenangebote nicht mit der Versicherungsleistung vollständig bezahlen kann. Er muss also einen Teil der Summe selbst aufbringen, oder versuchen, den Schaden mit Eigenleistungen zu verringern. Dies gelingt meist nur bei einzelnen Gewerken, daher ist eine Nachverhandlung mit den anbietenden Firmen, eine Erweiterung der anbietenden Firmen oder eine vertretbare Reduzierung der Qualitäten erforderlich.
Die Abwicklung von Sachschäden folgt meist nach folgenden Mustern und ist abhängig von der Größe und Kompliziertheit des Schadens:
1. Sofortmaßnahmen, Meldung an Versicherer: Beides ist nach den Versicherungsbedingungen dringend erforderlich
2. Regulierung durch Versicherungsvertreter oder den Innendienst (Rechnungen, Angebote), kleinere Schäden auch durch Versicherungsagenturen: Die Masse der Sachschäden werden so reguliert; Angebote von Fachfirmen bzw. von Sanierungsfirmen, manchmal von den Versicherern empfohlen, werden auf Plausibilität geprüft und freigegeben, der Versicherungsnehmer kann die Arbeiten daraufhin ausführen lassen.
3. Regulierung mit Regulierungsunternehmen: Häufig werden von den Versicherern Regulierungsunternehmen beauftragt, die aber die Interessen der Versicherer vertreten, auch wenn sie als unabhängige Unternehmen auftreten.
4. Regulierung mit Regulierungsaußendienst der Versicherungsgesellschaft: Bei kleineren bis mittleren Schäden eine günstige Lösung für den Versicherungsnehmer. Der Regulierer vertritt zwar sein Versicherungsunternehmen, sucht aber meist eine günstige, einvernehmliche und schnelle Regulierungslösung.
5. Regulierung mit Regulierungsaußendienst mit beratendem Sachverständigen: In diesen sogenannten Berater- oder Beiratsverfahren (die Bedingungen kennen das nicht) werden komplexere Schäden abgewickelt, meist im Interesse auch des Versicherungsnehmers, der Sachverständige ist aber Parteigutachter der Versicherung, auch wenn er sich als unabhängig vorstellt. Daraus können Probleme entstehen.
6. Versicherungsnehmer lässt sich von eigenem Sachverständigen beraten: Wenn der Versicherungsnehmer Probleme in der Regulierung sieht, kann er sich von einem Sachverständigen seines Vertrauens beraten lassen. Hier ist der Versicherungsnehmer regelmäßig im Nachteil bei der Suche eines geeigneten Sachverständigen. Sachverständige, die eine spezielle Ausbildung für Sachschäden durchlaufen haben, findet man im SchadenForum.
7. Sachverständigenverfahren: Das Sachverständigenverfahren ist in allen Sachversicherungen vorgesehen: jede Partei benennt einen Sachverständigen, die beiden Sachverständigen bestimmen für Unstimmigkeiten einen Obmann. Die Kosten muss jede Partei selbst tragen, in neueren Verträgen sind allerdings diese Kosten mit versichert. Großschäden werden meist in Sachverständigenverfahren abgewickelt.
8. Obmann-Entscheidung im Sachverständigenverfahren: Wenn die beiden Partei-Sachverständigen sich nicht einigen können, entscheidet in den strittigen Punkten der Obmann.
9. Rechtsanwalt: Bei Problemen juristischer Art, gleich welcher Schadengröße, kann es erforderlich sein, einen Rechtsanwalt, evtl. einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, einzuschalten.
SchadenForen
Versicherungsnehmer informieren sich meist, bevor sie einen Sachverständigen bzw. Rechtsanwalt ihres Vertrauens beauftragen.
Aus diesem Grund hat das Berliner SchadenSeminar im SchadenForum.de eine Reihe Diskussionsforen angelegt, bei denen Betroffene sachkundige Antworten erhalten.
Neben den SchadenForen sind im SchadenForum.de auch Allgemeine Tipps rund um Sachschäden zu finden.
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