Beide Dinge gehören zusammen, denn ohne ein Pflegegutachten gibt es keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dieses Pflegegutachten wird in Deutschland grundsätzlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt, kurz MDK genannt. Aber aufgepasst, das ist wie bei einem Autounfall, wenn sie nur den Gutachter der Versicherung zur Beurteilung des Schadens haben. Auch hier würden Sie immer einen provaten Gutachter,der Ihre Interessen vertreten soll, einschalten. Warum also nicht auch bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit? Denken Sie einmal darüber nach. Den richtigen Pflegegutachter vermittelt Ihnen die www.pflegegutachten-zentrale.de oder aber die Internetplattform www.pflegegutachter-verzeichnis.de.
2012-09-02