Immer mehr Menschen bedürfen im Alter Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Das hat auch der Staat erkannt und bereits vor Jahren die Einführung der Pflegeversicherung beschlossen und durchgeführt. Die Pflegeversicherung erbringt dann Leistungen, wenn ein Antrag des Versicherten eingeht und die Beauftragten der Pflegeversicherung eine Begutachtung des Antragstellers vorgenommen haben, mit dem Ergebnis, das der Antragsteller in eine der 3 Pflegestufen einzuordnen ist.

Diese Begutachtung führt im Regelfall immer der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) durch. Doch es ist Vorsicht geboten, denn der MDK ist natürlich angehalten die Einschätzung einer Pflegebedürftigkeit so gering wie möglich zu halten. Deshalb ist es aus Experten Sicht immer erforderlich, ein zusätzliches Gutachten durch einen private/n Pflegegutachter/in erstellen zu lassen.In einem möglichen Streitverfahren gegen die Pflegeversicherung vertritt dieser dann Ihre Position und Sie können sicher sein, das Ihre Interessen gewahrt werden. Kontakt zu einem Pflegegutachter/in bekommen Sie über www.pflegegutachten-zentrale.de und www.pflegegutachter-verzeichnis.de