Viele Ärzte haben Patienten in Ihrer Praxis die nicht in der Lage sind ihren Alltag alleine zu bewältigen. Sie bedürfen der Hilfe von Angehörigen. Solche Unterstützung ist mit Zeitaufwand und Kostenaufwand verbunden.Hier hilft die gesetzliche Pflegeversicherung.Um aber Leistungen zu erhalten bedarf es eines Antrags- und Prüfungsvorganges. den Antrag stellt man üblicherweise bei der zuständigen Krankenkasse.Diese wiederum beuaftragt dann den Meizinischen Dienst der Krankenkasse mit der Begutachtung der antragstellenden Person. Genau hier geht es aber schon los, denn der MDK ist der Interessenvertreter der gesetzlichen Pflegeversicherung, handelt und urteilt natürlich im Interesse der Pflegeversicherung. Das ist nicht immer gut im Sinne des Antragstellers.Oft werden Pflegestufen nicht genehmigt, obwohl diese dem Antragsteller zustehen. Hier hilft ein privates Gutachten einer Pflegesachverständigen wie Sylvia Grünert aus Leipzig.Sylvia Grünert erstellt, in ihrem Namen, ein privates Pflegegutachten, das dann im Zweifelsfall, Ihnen dabei hilft, Ihre Interessen bei der Durchsetzung Ihres Pflegestufenantrages zu unterstützen.
www.pflegegutachten-zentrale.de
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