Als private Pflegegutachterin handele ich bei der Beantragung des Pflegegeldes immer in Ihrem Interesse, vorallem bei der Erstellung des privaten Pflegegutachtens. Dessen Erstellung empfehle ich Ihnen immer, denn die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den Medzinischen Dienst der Krankenlasse, ist aus meiner Sicht nicht immer neutral und geeignet Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung auch durchsetzen zu können. Haben Sie Fragen zu dem Thema „Pflegegutachten-Pflegestufe-Pflegegeld“?,dann zögern Sie nicht mich kostenfrei anzurufen.
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