Unsere Gesellschaft verändert sich immer mehr Richtung Alter. Dadurch wird nicht nur die Nachfrage nach altersgerechten Produkten immer größer, sondern auch die Nachfrage nach Pflegeleistungen. Dadurch das wir immer Älter werden, wird auch die Pflegezeit, in der wir Hilfestellung für unser tägliches Leben brauchen, verlängert. Das ist mit Zeitaufwand und zusätzlichem Kostenaufwand verbunden. Einen Teil der Kosten kann man dabei erstezt bekommen, bzw, einen Zuschuss beantragen. Zuständig, für Pflegeleistungen, ist hier die Pflegeversicherung mit ihrem Erfüllungsgehilfen dem medizinischen Dienst der Krankenkasse.Dieser tritt dann in ihr Leben, wenn Sie einen Antrag auf Einstufung in eine der Pflegestufen stellen. Dich es ist Vorsicht geboten, denn der medizinische Dienst ist angehalten die Einstufung der Pflegestufe im Sinne der Pflegversicherung vorzunehmen, das muss nicht mit Ihren Vorstellungen im Einklang stehen. Desahlb empfehlen wir von www.pflegegutachter-verzeichnis.de immer die Einschlatung eines privaten Pflegegutachters bzw, einer privaten Pflegegutachterin.
2012-10-27