Zum Jobstart die Finanzen fest im Griff

Zum Jobstart die Finanzen fest im Griff

FinanceScout24

München, 20. Juli 2012- Shoppen gehen, Partys feiern, auf Reisen gehen- mit dem ersten eigenen Geld möchten sich Berufsanfänger vor allem auch mal größere Wünsche erfüllen. Dabei sollten sie aber nicht vergessen, mit einem kleinen, monatlichen Beitrag für ihre finanzielle Absicherungen im Alter und den nötigen Versicherungsschutz zu sorgen – eine sinnvolle Investition, die sich langfristig auf jeden Fall bezahlt macht. Deshalb sollte auf der Wunschliste auf keinen Fall fehlen: die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, eine gute Privathaftpflicht und erste Spar-Schritte in Richtung Altersvorsorge.

Dass die gesetzliche Rente für heutige Berufsstarter definitiv nicht mehr ausreichen wird, um das Leben im Alter zu finanzieren, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Die Studie „Jugend, Vorsorge und Finanzen“ des Versorgungswerks MetallRente zeigt, dass schon 78 Prozent der befragten Jugendlichen so viel Geld wie möglich für die Zukunft beiseitelegen wollen. Doch was sollten sie dabei in erster Linie beachten?

Altersvorsorge: je früher, desto günstiger

Wer rechtzeitig mit einem Teilbetrag vorsorgt, kann mit kleinen Aufwendungen im Laufe der Jahre einen mehr als dreifach höheren Betrag ansparen als Spätzünder. Zurückzuführen ist das auf den Zinseszinseffekt: Werden zum Beispiel monatlich 50 Euro angelegt und mit 1,75 Prozent – dem derzeitigen Garantiezins einer Lebensversicherung – verzinst, erhält man für die insgesamt 600 Euro im ersten Jahr 10,50 Euro Zinsen. Im zweiten Jahr gibt es für die 610,50 Euro bereits 10,68 Zinsen plus die nächsten 600 Euro an jährlicher Sparrate. Auf diese Weise steigt die Höhe der Zinsen Jahr für Jahr immer schneller an. Und je länger die Laufzeit einer Kapitalanlage, umso mehr profitiert man: Wer mit 20 Jahren anfängt zu sparen, dem stehen bei dem oben genannten Beispiel – bei einer deutschen Rentenversicherung – mit 67 Jahren bis zu 210.000 Euro zur Verfügung. Wer dagegen erst mit 30 Jahren beginnt, hält mit 67 Jahren maximal 105.000 Euro in der Hand, bei Beginn mit 40 Jahren höchstens 47.000 Euro.
Ob Lebensversicherung, Sparplan, Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge – es gibt viele Möglichkeiten der privaten Vorsorge. Mit welcher Anlageform man sich am wohlsten fühlt und was die Vor- und Nachteile sind zeigen übersichtliche Informations- und Vergleichsportale, wie z.B. FinanceScout24.
Neben der finanziellen Absicherung des Alters ist es dringend ratsam, sich auch gegenüber Unvorhersehbarkeiten des Alltags, wie z.B. Unfall, Haftungsansprüche Dritter oder Berufsunfähigkeit, abzusichern.

Das Sicherheitspaket für Einsteiger

„Zwei Sicherheitssäulen sind gerade in jungen Jahren einfach existentiell und stellen – wird früh damit begonnen – eine überschaubare Investition dar. Sie umfassen zum einen die Absicherung vor finanziellen Schäden durch Unfall und Verlust der eigenen Arbeitskraft und zum anderen die finanzielle Vorsorge fürs Alter“, rät Andrea Gronegger vom Finanzportal FinanceScout24.

Säule 1: Das Basic zum Schutz vor finanziellen Schäden

Private Haftpflichtversicherung – der Schutz vor lebenslangen Schadensersatzzahlungen
Spätestens mit dem Berufsstart ist bei der privaten Haftpflichtversicherung eine Mit-Versicherung über die Eltern nicht mehr möglich. Der Jobstarter muss sich in Eigenregie wappnen. Die Police deckt Schadensersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritte ab. Da diese sechs- und siebenstellige Höhen erreichen und sogar ein Leben lang bestehen können, ist ein Abschluss unbedingt ratsam. Wer als Trainee ins Ausland geht, muss Vermietern, etwa in Frankreich, den Nachweis einer Privathaftpflicht schriftlich vorlegen. Passende Versicherungen findet man auf entsprechenden Vergleichsportalen.

Urteil: Ein Muss, Beitrag schon ab ca. 2,50 Euro/ Monat (30Euro/Jahr)

Berufsunfähigkeitsversicherung – Zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft
Die Berufsunfähigkeit ist vermutlich das Letzte was ein Berufsanfänger in Betracht zieht. Wer jedoch aus körperlichen oder psychischen Gründen seinen Beruf über einen längeren Zeitraum oder gar nicht mehr ausüben kann und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, bekommt eine zuvor festgelegte, monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Da diese vor dem finanziellen Ruin retten kann, ist ein Abschluss unbedingt empfehlenswert. Die gute Nachricht: Berufseinsteiger bekommen günstige Konditionen, da sie jung und meist gesund sind. Auch hier lässt sich im Vergleich feststellen, welches Angebot am besten passt.

Urteil: Dringend empfohlen, Beitrag ab ca. 37Euro/Monat

Säule 2: Wenig Aufwand, viel Ertrag – Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers

Für Berufsanfänger besonders lohnend sind die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen oder auch altersvorsorgewirksamen Leistungen. Die Form und Höhe der Leistungen sind vertraglich mit dem Arbeitgeber auszuhandeln und bilden einen Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Sie unterstützen den gezielten Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge und werden zudem einkommensabhängig mit einer Arbeitnehmersparzulage durch den Staat gefördert. So kann aus kleinen Sparraten ein ansehnliches Guthaben entstehen. Dieses Geldgeschenk erhält der Berufstätige nicht ausbezahlt, sondern wird vom Arbeitgeber direkt in den Sparvertrag und auf das entsprechende Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Je nach Vertrag kann bzw. muss der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen. Welche Anlageform der Berufsanfänger wählt, kann er selbst entscheiden: ob Lebensversicherung, Sparpläne wie Riestern, Bausparen etc. oder Investments in Aktien. Diese Entscheidung muss jedoch gut überlegt sein, denn von der gewählten Anlageform hängt ab, ob der Berufstätige durch die Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert wird. Die staatliche Förderung gibt es nämlich nur auf Aktienfondssparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits. Zusätzlich ist diese an eine Einkommenshöchstgrenze gekoppelt, die jedoch gerade Berufsstarter meist nicht überschreiten.
Was tun, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen verweigert? Eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers besteht nicht. Jedoch kann der Berufsstarter ihn darum bitten, einen Teil des Gehaltes, vor Steuerabzug, direkt in eine Anlageform zu überweisen. Verzichten muss der Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmersparzulage des Staates nicht. Auch diejenigen, die nicht vom Arbeitgeber gefördert werden, erhalten die Zulage.

Nicht selten übernimmt der Arbeitnehmer den Sparbetrag jedoch ganz. Dann baut der Job-Neuling sein Vermögen quasi zum Nulltarif auf. Üblicherweise wird die vermögenswirksame Leistung erst nach Ablauf der Probezeit gezahlt.

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