Elektroschrott: Neue-Richtlinie der EU soll Rohstoffe bewahren – Handel stärker eingebunden – WHZ seiner Zeit voraus
Für die Entsorgung von Elektroschrott gelten überall in der Europäischen Union ab 2014 strengere Regeln. So will es die überarbeitete Elektroschrott-Richtlinie, die das Europäische Parlament verabschiedet hat. Händler sind künftig verpflichtet, Geräte, die kleiner sind als 25 Zentimeter – etwa Handys, Computer, Energiesparlampen und Rasierapparate und viele weitere Haushaltsgeräte – zurückzunehmen. Geschäfte ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern müssen diese Kleingeräte auch nehmen, wenn kein Produkt gekauft wird. Die Rücknahme soll die Wiederverwertung der enthaltenen Rohstoffe erleichtern.
In Deutschland wird sich für die meisten Verbraucher auch mit dem neuen Recht kaum etwas ändern: Hier sind die meisten Geschäfte im Zuge einer Selbstverpflichtung dazu übergegangen, alle Elektrogeräte aus Kulanzgründen zurücknehmen. Das gilt auch für Kühlschränke und Waschmaschinen.
Jedes Jahr werden gigantische Mengen an Elektrogeräten verkauft und es werden immer mehr. Die neue Richtlinie soll illegale Exporte von Altgeräten erschweren, die nicht mehr funktionieren, zum Beispiel in afrikanische Länder. Schätzungen des Parlaments gehen davon aus, dass derzeit bis zu 40 Prozent aller kaputten Geräte illegal exportiert werden. Das ist vor allem deshalb möglich, weil der Zoll dem Exporteur nachweisen muss, dass die Geräte nicht mehr funktionstüchtig sind. Diese Beweislast wird umgekehrt: Der Exporteur muss nun zeigen, dass es sich bei seiner Ware nicht um Elektroschrott, sondern um gebrauchsfähige Geräte handelt. Langfristig soll so erreicht werden, dass der vermeintliche Schrott als Rohstoff genutzt wird.
Laut einer Studie des Bundesumweltamtes exportiert Deutschland jährlich 1,6 Tonnen Silber, 300 Kilogramm Gold und 120 Kilogramm Palladium durch die meist illegale Ausfuhr von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Dies entspricht einem Wert von 15 Millionen Euro. Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten noch zustimmen. Dies gilt allerdings als sicher, da sich die Abgeordneten bereits im Dezember 2011 mit den Mitgliedstaaten auf den Richtlinienentwurf geeinigt hatten. Bis 2014 muss die Richtlinie dann ins deutsche Recht übertragen werden.
Die neue EU-Richtlinie bestätigt die Strategie des Warenhandelszentrum Neu-Ulm: Schon vor Jahren hat das WHZ in Zusammenarbeit mit dem Zoll ein eigenes Prüfsiegel entwickelt, das die Funktionstüchtigkeit des Gerätes bestätigt. Denn das WHZ, das in seinem Kerngeschäft Retourwaren großer Hersteller und Handelsketten aufbereitet und weiter vermarktet, prüft jedes Elektrogerät, das durch die Lagertore hereinkommt. Damit können diese Geräte wieder problemlos und vor allem legal exportiert werden. Großes Plus für die vorwiegend internationalen Kunden des WHZ: Sie können aus einer Bandbreite von Qualitäten wählen, die für ihre Markt das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis verspricht. Dies erhöht damit den Grad der Wiederverwertung und somit den Schutz der Umwelt, weil die Nutzungszyklen der Geräte verlängert werden. Denn außer Zweifel steht, dass eine Wiederverwertung besser für die Umwelt als eine fachgerechte Entsorgung ist – das WHZ in Neu-Ulm trägt schon seit Jahren dazu bei.
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Warenhandelszentrum Ltd.
Herr Herbert Tiefenbach
Finninger Strasse 71
89231 Neu-Ulm
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fon ..: 073127013516
web ..: http://www.warenhandelszentrum.net
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