Carsten Beyreuther, Teamchef von Beyreuther Training und bekannter Verkaufstrainer und Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und prominenter Anlegerschützer zum Thema:
Weitere Präventionsarbeit, Betrug und Opferschutz, insbesondere innerhalb von Unternehmen
Wirtschaftskriminalität, Betrug, Kontrolle und Prävention sind aktuelle Themen, die in dem von Dr. Thomas Schulte und Carsten Beyreuther gegründeten Arbeitskreis erarbeitet werden. Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit Lösungen zu den Themen Wirtschaftskriminalität, Betrug und Opferschutz.
Dr. Thomas Schulte: „Letztes Mal haben wir uns eingehend mit dem Thema Prävention beschäftigt. Dabei ging es vorrangig um die Aufgabe des Staates, der durch bestimmte Maßnahmen Wirtschaftskriminalität und Vermögensschäden bspw. durch Betrug, insbesondere durch Kapitalanlagebetrug, verhindern bzw. schon im Anfangsstadium ersticken soll. Präventionsarbeit sollte dort durch positive Anreize geschaffen werden. Allerdings muss auch die negative Seite beleuchtet werden.“
Carsten Beyreuther: „Wirtschaftskriminalität ist eines der komplexesten Delikte weltweit. Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ist seit spätestens Mitte der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts Hauptaufgabe eines Staates zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftsordnung. Erste Krisensymptome des Systems der „Sozialen Marktwirtschaft“ nach dem „deutschen Wirtschaftswunder“ waren der Auslöser wachsender Wirtschaftskriminalität und Betrug.
Verkaufstrainer Beyreuther weiter: „Die gemeinsame Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei, aber auch demokratischer Prüfstein der Akzeptanz von Strafverfolgung insgesamt ist die Eindämmung von wachsender Wirtschaftskriminalität. Es ist daher kein Zufall, dass auch die aktuelle (finanz-)wirtschaftliche Krise hohe Anforderungen und (Untätigkeits-)Vorwürfe der mangelnden und selektiven Strafverfolgung – auch und gerade bislang noch nicht vorbestrafter Betrüger und Betrugsstraftäter provoziert. Demgegenüber ist es unter anderem auch Aufgabe unseres Arbeitskreises, einerseits systemimmanente Grenzen der Möglichkeiten der Strafverfolgung aufzuzeigen, andererseits aber auch auf spezielle Hindernisse aufmerksam zu machen, die außerhalb von Justiz und Polizei – nämlich im politischen und/oder gesellschaftlichen Verantwortungsbereich, gewollt oder ungewollt, vermeidbar oder unvermeidbar – etwaige Gerechtigkeitslücken schaffen.
Vor allem die Grenze zwischen legalem und illegalem Verhalten ist fast nie schwarz-weiß. Zumeist ist der Übergang in die Kriminalität so schwimmend, das die Zugänglichkeit von dezidierten Nachweisen oft unmöglich ist. Die Täter gehen dabei so geschickt vor, dass Nachweise erst gar nicht entstehen, insofern es doch welche gibt, werden sie von Täterhand vernichtet. Gerade bei Kriminalität im eigenen Unternehmen weiß der Täter sehr gut Bescheid, welchen Weg er gehen muss, um kriminelles Verhalten zu vertuschen.“ Zitat Ende.
In unserem kürzlich veröffentlichten Beitrag http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/arbeitskreis-wirtschaftskriminalitat-und-opferschutz.html hatten wir versucht auch die Frage nach dem: Was genau ist Wirtschaftskriminalität zu klären: Die unterschiedlichen Sichtweisen der bestehenden „Wirtschaftsordnung“ fuhren jedoch dazu, dass keine einheitliche Auffassung darüber besteht, durch welche unter Strafe gestellten und deshalb verbotenen Handlungen die „Wirtschaftskriminalität“ letztlich abschließend definiert wird. Es existiert jedoch eine Schnittmenge von Verbotsnormen, die das Erscheinungsbild wirtschaftskriminellen Handelns umschreiben, ohne damit eine allgemein verbindliche Begriffsbestimmung abzugeben. So gesehen gelingt es der institutionenbezogenen Sichtweise, wenn auch nur in Ansätzen, den Begriff der „Wirtschaftskriminalität“ zu definieren, indem sie zu einer Aufzählung von Erscheinungsformen strafbarer Handlungen kommt, die je nach Verständnis der vorliegenden „Wirtschaftsordnung“ zum Deliktsfeld der „Wirtschaftskriminalität“ gezählt oder anderen Kriminalitätsbereichen wie Betrug, Korruption und dergleichen zugerechnet werden kann.
Gerade innerhalb von Unternehmen spielt Wirtschaftskriminalität und Betrug eine große Rolle. Die Literatur der DDR ging von einem interessanten Ansatz aus: „Ökonomische Grundlage des kapitalistischen Staates sind das Privateigentum. Der Betrug bestand in der Ausbeutung von Lohnarbeitern.“, S. 24; bürgerlich-imperialistische Justizorgane sind ihrem Wesen nach … Repressivorgane, die die kapitalistische Produktionsweise zu erhalten haben“, S. 138 (Staatsrecht bürgerlicher Staaten, Lehrbuch, Berlin (Ost), 1980.
Dr. Thomas Schulte: „Problematisch bei Nachweisen ist auch der Fakt, dass der Täter beispielsweise ein langjährig geschätzter Kollege sein kann. Misstrauen und Kontrolle wirken dabei nicht gerade kollegial und vielfach fühlen sich Kollegen förmlich auf den Schlips getreten, wenn man noch einmal einen Nachweis sehen möchte. Doch das ist die falsche Denkweise. Das Wort „Kontrolle“ ist mittlerweile zu negativ konnotiert. Dabei sollte es integrativ wirken. Der Spruch von Lenin: „Vertrauen ist Gut, Kontrolle ist besser“ muss als Leitbild für jeden Mitarbeiter verstanden werden, denn ist Wirtschaftskriminalität erst einmal begangen, so können Schäden in Millionenhöhe vorprogrammiert sein.“
Misstrauen als Kündigungsgrund
Carsten Beyreuther: „Vielfach ist Misstrauen ein Kündigungsgrund für den Arbeitgeber. Misstraut man ihm, so ist die Vertrauensbasis so stark verletzt, das eine Weiterbeschäftigung ausgeschlossen ist. Arbeitsrechtlich muss hier auch ein Umdenken geschehen. Viele gekündigte Mitarbeiter wagen den Schritt zum Arbeitsgericht nicht, den Arbeitgeber oder Kollegen für seinen begangenen Betrug anzuzeigen – zu hohe Kosten, zu viele Mühen, Angst vor weiteren Konsequenzen, wie bspw. Diffamierung im Internet über illegal ins Netzt gestellte BLOGs, während die betreffende Domain des BLOGs vom Erpresser über Spezial-Provider anonymisiert erworben und über ebenso anonyme Bezahlverfahren gekauft werden kann. Doch oft kann eine solche Klage vor dem Arbeitsgericht Aussicht auf Erfolg haben.“
Dr. Thomas Schulte: „Mit unseren Seminaren zu dem Thema Wirtschaftskriminalität und Opferschutz möchten wir unser Wissen weitergeben und Kriminalität verhindern. Die Seminarreihen werden dafür natürlich in einem größeren Stil stattfinden, denn oft sind es Mitarbeiter, die in der Hierarchie weiter unten angesiedelt sind, die mögliche wirtschaftskriminelle Handlungen verhindern können. Doch durch externen Druck werden sie oft Mittel zum Zweck. Sie verhindern gerade nicht das Delikt, den Betrug, sondern werden selber, entweder aus Unwissenheit oder Angst vor möglichen Konsequenzen, zum Mittäter. Vielfach hätte es dabei gereicht, einem anderen Vorgesetzten eine kurze Auskunft zu geben.“
Carsten Beyreuther zur Vermeidung von Betrug und Korruption: „Deshalb muss auch das interne Kontrollsystem des betreffenden Unternehmens so ausgebaut werden, das Wirtschaftskriminalität keine Schlupflöcher mehr findet. Zumeist gehen Unternehmen, gerade mittelständische Unternehmen, wenig auf solche Kontrollsysteme ein. Die Kosten für derartige Systeme zur Vermeidung von Betrug sind für die meisten Unternehmungen schier zu hoch. Doch fast immer rentiert sich ein solches System zur frühzeitigen Enttarnung von Betrugsstraftätern – spätestens nach dem ersten Versuch von wirtschaftskriminellen Handlungen, die möglicherweise Millionenschäden verursacht hätten.“
Unser Arbeitskreis wird sich weiter mit den Belangen des Opferschutzes in der Wirtschaftskriminalität beschäftigen und in Seminarreihen das erworbene Wissen an Dritte weiterzugeben. Opferschutz muss auch präventiv angegangen werden.
Über:
beyreutherTRAINING GmbH
Herr Carsten Beyreuther
Leite 48
14532 Kleinmachnow
Deutschland
fon ..: 0.8000.880.50.80
web ..: http://www.beyreuther-training.de
email : arbeitskreis@beyreuther-training.de
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