Die letzte Ausschüttung im Rahmen der Liquidation des offenen Immobilienfonds ,,SEB Immoinvest“ war wohl deutlich geringer als viele Anleger gehofft haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Nürnberg, Bremen, Hannover www.grprainer.com führen aus: Nach der ersten Ausschüttung im Juni und Juli 2012 ist nun wohl eine weitere Auszahlung erfolgt. Die Höhe dieser Ausschüttung war jedoch wohl deutlich geringer als viele Anleger gehofft hatten.
Nun ist fraglich, wie die weitere Entwicklung des Fonds während der Liquidation aussehen wird. Weitere Ausschüttungen an die Anleger seien geplant, bis der Fonds endgültig am 30.04.2017 abgewickelt ist. Diese Ausschüttungen seien nach Aussage des Fondsmanagements im halbjährlichen Abstand geplant. Nach der letzten Ausschüttung zweifeln nun jedoch viele Anleger, ob sie in den nächsten Jahren ihr Kapital zurückerhalten.
In welchem Umfang das investierte Kapital zurückgezahlt werden wird und ob die weiteren Ausschüttungen pünktlich erfolgen werden, bleibt abzuwarten. Viele Anleger sind deshalb unsicher und sorgen sich um ihre Einlagesummen.
Bis zum Beginn seiner Liquidation am 7. Mai 2012 war der SEB Immoinvest bereits zwei Jahre geschlossen gewesen. Von Seiten des Fondsmanagement sei nach der zweijährigen Schließung ein letzter Versuch angestrengt worden, den Fonds zu retten, indem der Fonds zunächst für einen Handelstag wiedereröffnet worden sei. Dieser Versuch scheiterte jedoch.
Betroffene Anleger sollten ihre Beteiligung von einem im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Durch Banken oder Vermittler des SEB Immoinvest sei dieser den Anlegern oftmals als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit des Kapitals versprochen worden. Unter Umständen kann hierin eine Falschberatung des Beraters gesehen werden. Diese Falschberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche der Anleger begründen.
Vielmals haben Banken in den Beratungsgesprächen nicht über die ihnen zufließenden Rückvergütungen (sog. „Kick-Backs“) aufgeklärt, obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen sein können. Sollten Rückvergütungen und Provisionszahlungen den Anlegern nicht offen gelegt worden sein, kann in diesem Verschweigen ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadenersatzhaftung der Bank liegen.
Wenn Anlegern gegenüber die Risiken ihrer Fondsbeteiligung nicht richtig dargestellt worden ist und sie sich somit schlecht beraten fühlen wird empfohlen, einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt aufsuchen.
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