In Zukunft sollen Anleger wohl verstärkt vor einer Falschberatung geschützt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: In der Vergangenheit wurde das Vertrauen der Anleger in ihre Bankberater auf eine harte Probe gestellt. Bekannt gewordene Fehlberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen rückten die Finanzinstitute in ein schlechtes Licht. Der dadurch entstandenen ablehnenden Haltung potenzieller Anleger gegenüber den Banken soll nun wohl durch intensivere Kontrollmaßnahmen gegenübergetreten werden.
Den Beschwerden der Anleger soll anscheinend mehr Bedeutung zugemessen werden, da diese zukünftig, nachdem sie dem Finanzinstitut zugegangen sind, auch innerhalb von sechs Wochen der Finanzaufsicht gemeldet werden sollen.
Darüber hinaus wird wohl auch der Gesetzgeber tätig werden und in einer Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) normieren, dass sich Bankberater künftig registrieren lassen müssen. Anleger sollen besser vor fehlerhaften Beratungen geschützt und die Leistung der Berater leichter kontrolliert werden.
Wahrscheinlich soll auf diesem Wege auch der Druck auf die Banken erhöht werden, ausschließlich qualifiziertes Personal als Berater einzustellen, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse fehlerhafte Beratungen vermeiden sollen. Hierzu gehören auch soziale Kompetenzen, welche die Berater mitbringen sollten um sich in die Lage des potenziellen Anlegers hineinversetzen und so insbesondere auf seine Anlageziele entsprechend eingehen zu können.
Verstößen gegen diese Vorschriften wird von nun an durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit entsprechenden Maßnahmen begegnet. So kommen hierfür wahrscheinlich neben Verwarnungen und Bußgeldern sogar zeitlich begrenzte Berufsverbote für die jeweiligen Berater in Betracht.
Viele Anleger erachten diese Neuerungen als fällig, kam es doch gerade in jüngster Vergangenheit vermehrt zu Klagen von Anlegern gegen ihre Banken. Diese auf Schadensersatz gerichteten Klagen basierten meist auf nachgewiesenen Falschberatungen oder der Unterlassung einer umfassenden Aufklärung über die Risiken der Anlage, zu welcher die Bankberater verpflichtet sind. Hierzu kann es schnell kommen, beispielsweise wenn der Berater während der Beratung mit der Sicherheit des Fonds in falscher Weise wirbt oder die empfohlene Anlage nicht den Anlagezielen des Anlegers entspricht.
Um zu prüfen, ob auch Sie unter Umständen falsch beraten worden sein könnten und Ihnen eventuell Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank zustehen könnten, sollte ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt aufgesucht werden. Im Hinblick auf mögliche Verjährungsfristen ist schnelles Handeln geboten.
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