„Die Deutsch-Amerikanerin Debra Milke hat nach 22 Jahren Haft in einem Frauengefängnis im Bundesstaat Arizona (USA) das Berufungsgericht richtigerweise überzeugt!“, so Rechtsanwalt Matthias Kreusel.
Seit Jahrzehnten schlagen US-amerikanische Justizentscheidungen bezüglich der unnachgiebigen Vollstreckung der mittlerweile in sehr vielen Ländern abgeschafften Todesstrafe wegen Mordes zu Recht hohe Wellen, insbesondere in Deutschland und in der Europäischen Union.
Nun gibt es in der Berufungssache der 49-jährigen Debra Milke, die zum Tode verurteilt wurde, nach 22 Jahren Haft eine hocherfreuliche Wende. Das zuständige US-Berufungsgericht hat die Todesstrafe gegen die gebürtige Berlinerin endlich aufgehoben. Dies ist eine sehr gute Entscheidung des amerikanischen Berufungsgerichts nach sehr langer Zeit. Prima! Gott schütze Amerika und die gebürtige Berlinerin Debra Milke.
Im kurzweiligen Strafrechtsgespräch kommentiert der 37-jährige Matthias Kreusel aus Hude (Oldenburg) den US-amerikanischen Berufungsprozess wegen Anstiftung zum Mord rein rechtswissenschaftlich folgendermaßen:
„Bei genauer Betrachtung der schwammigen Beweislage hätten Richter und Geschworene schon damals zu einem glasklaren Freispruch der angeklagten Deutsch-Amerikanerin kommen müssen. Denn der lateinische Justizgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gilt selbstverständlich in den Vereinigten Staaten von Amerika ebenso wie in Deutschland und in der Europäischen Union!“.
Als deutscher Verfassungsrechtler fügt Matthias Kreusel offenherzig hinzu: „Niemand kann letztendlich das menschliche Leid der gebürtigen Berlinerin Debra Milke nach 22 Jahren Haft erahnen!“.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel in Hude (Oldenburg) setzt einen Schwerpunkt im deutschen Verfassungsrecht. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe wegen Mordes ist dem Rechtsanwalt Matthias Kreusel eine verfassungsrechtliche Herzensangelegenheit.
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