Vielen Anlegern, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, ist nicht bewusst das Sie nicht direkt in eine Immobilie investieren, sondern dem Initiator ein Nachrangdarlehen zur Verfügung stellen, Das Finanzinstrument des Nachrangdarlehens beinhalltet aber immer das Risiko eben jenes Totalverlustes. Das findet man als Anmerkung natürlich auch in der Vermögensanlagen Informationsblättern auf den Crowdfundingplattformen, aber aus unserer Sicht, so Thomas Bremer, muss hier ein direkter und offensichtlicher Warnhinweis (ähnlich wie bei Zigaretten), bereits auf der Startseite des Immobiliencrowdfunding-anbieters erfolgen. Damit wäre das Problem von Beginn an gelöst.
Nachbesserungswürdig sehen wir auch den Internetauftritt so manches Immobiliencrowdfundinganbieters. Hier hat man oft den Eindruck, das bei der Darstellung des Unternehmens welches das Immobiliencrowdfunding durchführen will, geflunkert wird um dem Apfel ein paar rote Bäckchen zu verpassen. Sauer wie eine Zitrone lassen sich solche Angebote dann sicherlich auch schlecht verkaufen. Aus meiner Sicht, so Thomas Bremer, werden hier durchaus Haftungsrechtlich relevant sein könnende Fakten nicht korrekt wiedergegeben. Weiss ich zum Beispiel das „einer meiner Crowdfundingpartner eine überschuldete Bilanz hat“, dann kann schon die Frage aufkommen, wenn da was schief läuft, ob ich dann nicht in der Haftung bin als Plattformbetreiber.
Einige Immobiliencrowdfundingplattformen bieten mittlerweile dem potentiellen Anleger eine verbesserte Sicherheit, nach deren Meinung, an. Die Anleger bekommen dann über einen Treuhänder eine Grundschuld auf eine Immobilie, aber erst an 2. Rangstelle. Was ist das bitte für eine Sicherheit, fragen wir uns natürlich? Die erste Rangstelle im Grundbuch gehen wir ja dann noch mit, aber die 2. Rangstelle ist nur dann etwas WERT, wenn auch die Immobilie mehr WERT hat, als den Wert in der ersten Rangstelle bei einer Zwangsverwertung. Sonst gehen auch hier die Anleger ganz klar LEER aus. Auch darüber haben wir auf diebewertung.de einen ausführlichen und erklärenden Artikel verfasst der mittlerweile über 10.000 mal gelesen worden ist.
Natürlich muss man auch einmal die Frage nach der vorhandenen Vermögensschadenshaftpflicht und den darin garantierten Deckungssummen bei den einzelnen Immobiliencrowdfundingplattformen nachfragen. Denn der Anleger geht natürlich auch davon aus, das die Plattformen wie EXPORO, Zinsland, Zinsbaustein, Bergfürst, EV- Capital usw. ordentlich versichert sind.
Ob das so ist, das wollen wir dann in den nächsten Tagen einmal herausfinden und den Plattformbetreibern eine Presseanfrage übermitteln. So sehr die uns nun mittlerweile mögen, ist natürlich die Frage, ob man uns überhaupt eine Antwort übermittelt zu unserer Anfrage? Aber auch das werden wir dann berichten. Plattformen die unsere Presseanfrage nicht beantworten wollen wir dann auch einmal hervorheben auf unseren Plattformen.
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