Karlsruhe/Berlin (DAV). Das geltende Unterhaltsrecht verlangt von denen, die die Kinder betreuen – meist den Müttern -, sich frühzeitig um eine Arbeit zu bemühen. Der Umfang dieser so genannten Erwerbsobliegenheit führt immer wieder zu auch gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten. Oft wird die Verlängerung des Betreuungsunterhalts und des Aufstockungsunterhalts verlangt. Der BundesgerichtshofArtikel lesen

Wer von einer Vollzeitstelle in Teilzeit wechselt, soll nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Schröder einen rechtlichen Anspruch auf Rückkehr bekommen. Schröder sagte der „Bild am Sonntag“, sie wolle die Nachteile der Teilzeitbeschäftigung durch Reformen des Arbeitsrechts abmildern. Wörtlich fügte sie hinzu: „Erst muss man betteln, um auf Teilzeit reduzieren zuArtikel lesen