Kein Elternunterhalt bei besonders kränkendem Verhalten
Oldenburg/Berlin (DAV). Eltern sind nicht nur ihren Kindern unterhaltspflichtig, auch Kinder müssen für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn diese es nicht mehr können. Diese Unterhaltspflicht hat aber Grenzen: Eine nachdrückliche und dabei herabwürdigende Kontaktverweigerung kann eine Unterhaltspflicht des Kindes für ein Elternteil entfallen lassen. Dies entschied das Oberlandesgericht OldenburgArtikel lesen