Berlin (DAV). Eine Scheidung setzt ein Trennungsjahr voraus. Eine Trennung liegt jedoch nicht vor, wenn beide Eheleute in einer Bedarfsgemeinschaft Hartz IV-Leistungen beziehen, entschied das Kammergericht Berlin am 30. April 2012 (AZ: 17 WF 10/12). Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. Das Paar lebte in einerArtikel lesen