Haftung von GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds für Altschulden durch BGH bestätigt
Der Bundesgerichthof bejahte in jüngster Vergangenheit die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR für eine Darlehensschuld der Gesellschaft.Artikel lesen