Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen wohl in arbeitsvertraglichen Regelungen nicht unklar formu
In arbeitsvertraglichen Regelungen dürfen freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers wohl nicht unklar dargestellt werden. Dies ergebe sich aus dem Transparenzgebot des § 305c Abs. 1 BGB.Artikel lesen