Landgericht Hannover: Auch ,,Nicht-Banken“ müssen über Kick-Backs aufklären
Anlegern können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zustehen, wenn sie im Rahmen einer Beratung, zum Beispiel durch eine Bank, nicht über geflossene Rückvergütungen aufgeklärt worden sind.Artikel lesen