Das Fürstentum Liechtenstein ist ein kleiner Staat in der Mitte Europas, zwischen der Schweiz und österreich, ein paar Kilometer südlich vom Bodensee gelegen. Mit einer Gesamtfläche von 160 km² beherbergt Liechtenstein ca. 35‘000 Einwohner und bietet zahlreichen Grenzgängern einen Arbeitsplatz.Artikel lesen

Die Unternehmen AFA AG und Prismalife sidns eit langen Jahren verlässliche Partner.Verlässliche Partner für Mitarbeiter und Kunden.Artikel lesen

Fußballschulen gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Eine ganze Reihe davon liefert, den an den jeweils angebotenen Kursen und Camps teilnehmenden Kindern, tatsächlich einen in hoher Qualität stattfindenden Fußballspaß, der gleichzeitig die Fähigkeiten als Fußballer/in erheblich steigert.Artikel lesen

Die führende Liechtensteinische Versicherungsgesellschaft PrismaLife AG wehrt sich erfolgreich gegen einseitige Berichterstattung des MDR. In einem TV-Beitrag der Sendung „Escher. Der MDR-Ratgeber“ vom 8. März 2012 werden Behauptungen über die PrismaLife AG und ihr Partnerunternehmen AFA AG aufgestellt, die falsch sind.Artikel lesen

Zürich, Frühsommer 2000. Vier junge Versicherungsprofis feiern in einem Züricher Restaurant einen gemeinsamen Geschäftserfolg. Dabei kommen sie auf den verwegenen Gedanken, eine neue Versicherungsgesellschaft zu gründen.Artikel lesen

Die gesetzliche Rente bietet nur noch eine Grundversorgung. Sie möchten Ihren Lebensabend unbeschwert genießen? Die PrismaRent ist eine fondsgebundene Rentenversicherung für Ihre private Vorsorge. Investieren Sie in ausgezeichnete Investmentfonds renommierter Fondsgesellschaften.Zudem sparen Sie den vollen Ausgabeaufschlag.Artikel lesen

edel.weiss, die eingetragene Produktlinie der PrismaLife öffnet Vermittlern die Tür. Den Guten, die sich auf den Pfad der Tugend begeben, bietet edel.weiss reine Anlageprodukte mit sauberer Stabilität und ebnet den Weg für beste Aussichten im Alter.Artikel lesen

Nettopolicen sind Versicherungspolicen, deren Prämien keinen Provisionsanteil für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthalten. Vielmehr verpflichtet sich der Versicherungsnehmer in einer separaten Honorarvereinbarung, ein Honorar direkt an den Vermittler zu zahlen. Rechtlich bestehen damit zwei voneinander unabhängige Verträge: Einerseits der Versicherungsvertrag als solcher, anderseits die Honorarvereinbarung.Transparenter geht es eigentlich nicht.Artikel lesen