BGH begrenzt Pflichten der Kinder Karlsruhe/Berlin (DAV). Nicht nur Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Sind die Eltern bedürftig, werden auch Kinder zur Unterstützung ihrer Eltern herangezogen. Berechnungsbasis ist dabei das Familieneinkommen des Kindes. Ämter und Gerichte bewerteten dabei bisher unterschiedlich, in welcher Höhe der Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes eine eigeneArtikel lesen