Unsere Dienstleistungen
Sie erhalten eine neutrale und unabhängige Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld. Ihr persönlicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird während der BegutachtungArtikel lesen
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Sylvia Grünert vom Unternehmen Pflege SG hat diesen Artikel für Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale Berlin für Sie gefunden.Artikel lesen
Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern. Eine tatsächliche anerkennungsfähige Hilfeleistung zur Durchführung einer gesetzlichArtikel lesen
Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird. Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei der MDK-Begutachtung vorlegen sollen. Wir können Ihnen beiArtikel lesen
Das Widerspruchsgutachten wird mit besonderem Augenmerk bedacht. Die Pflegekasse verschickt an den Pflegebedürftigen einen Bescheid über dieArtikel lesen
Pflegebedürftigkeit wird vom MDK festgestellt. Hierzu stellt der Gutachter gezielte Fragen,Artikel lesen
Immer mehr Menschen können die täglichen Dinge des Lebens nicht mehr alleine Bewältigen. Sie benötigen die Unterstützung von Dritten. Stehen hier keine Familienangehörigen zur Verfügung, dann ist man auf bezahltes Personal angewiesen. Das wiederum ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Bekomme ich Unterstützung-fragen uns viele Mandanten? Ja, denn es gibtArtikel lesen
Das bieten wir Ihnen,Marlies Jänisch und Sylvia Grünert. Um eine Pflegestufe, und damit eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es einer Begutachtung durch einen Pflegesachverständigen. Üblicherweise geschieht das durch den MDK-Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Aber hier ist Achtung geboten, denn die Gutachter des MDK beguatchten natürlich, mitArtikel lesen
Viele Fehler kann man dann machen, wenn man sich mit der Antragstellung zum Thema „Genehmigung einer Pflegestufe-Pflegestufenberatung“ ausfüllt, und sich anschließend mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen trifft, ohne eine eigene Vertrauensperson dabei zu haben.Artikel lesen
Sie wollen Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen? Artikel lesen
Das Pflegegutachten wird üblicherweise vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt.Artikel lesen
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