Pflegegeld Beratung 0800 795 84 24 in Thüringen-Sachsen-Sachsen-Anhalt
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen.Artikel lesen
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen.Artikel lesen
Diese finden Sie im Internet unter www.pflegegutachten-zentrale.de und www.pflegegutachter-verzeichnis.de. Sie können auch kostenfrei Anrufen unter 0800 795 84 24- 7 Tage die Woche.Gerne beantworten wir Ihre Fragen.Artikel lesen
Viele Fehler kann man dann machen, wenn man sich mit der Antragstellung zum Thema „Genehmigung einer Pflegestufe-Pflegestufenberatung“ ausfüllt, und sich anschließend mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen trifft, ohne eine eigene Vertrauensperson dabei zu haben.Artikel lesen
Wir werden alle älter, und damit können wir auch in Situationen kommen, wo wir nicht mehr in der Lage sind, alle Dinge des täglichen Lebens alleine zu bewältigen.Artikel lesen
Zunächst einmal allen Freunden und Bekannten ein Frohes Neues Jahr 2013. Auch in 2013 stehen wir Ihnen als eine der führenden Pflegegutachtenersteller in Sachsen, Thüringen und Sachsen- Anhalt gerne zur Verfügung. das private Pflegegutachten wird immer wichtiger, um eigene berechtigte Ansprüche, gegenüber der Pflegeversicherung durchzusetzen.Artikel lesen
Unsere Gesellschaft verändert sich, denn die Menschen werden immer älter. Damit ist auch das Thema „Pflegeleistungen“ das Thema, welches immer mehr Menschen beschäftigt. Viele wollen ihre Angehörigen gerne zu Hause pflegen.Artikel lesen
Gutes Hören ist ein wichtiges Stück Lebensqualität.Lebensqualität die sich H E U T E jeder lesiten kann, und auch leisten sollte. Wo Sie in ihrer Nähe ein hörgeräte Fachgeschäft finden, das sagen wir Ihnen ganz einfach auf www.hörgeräte-fachgeschäft.de. Nicht lange suchen-einfach finden.www.hörgeräte-fachgeschäft.deArtikel lesen
Beide Dinge gehören zusammen, denn ohne ein Pflegegutachten gibt es keine Leistungen aus der Pflegeversicherung.Artikel lesen
Ein Pflegegutachten dient der Einschätzung des kontinuierlichen Pflegebedarfs des Betroffenen. Die Entscheidung über die Bewilligung einer Pflegestufe wird von der Ermittlung des Pflegebedarfes durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) abhängig gemacht. Nach eingehender Prüfung wird das Pflegegutachten erstellt.Artikel lesen
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