Landgericht Hamburg – Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Beinamputation nach fundamentalem Diagnosefehler einer heparininduzierten Thrombozytopenie, LG Hamburg, Az. 323 O 155/11 Chronologie: Die Klägerin begab sich zur Behandlung eines Gefässverschlusses in die Klinik der Beklagten. Dabei unterlief den behandelnden Ärzten ein grober Diagnosefehler: die gesunkenen Thrombozytenwerte wurden fehlerhaft nicht erkannt.Artikel lesen