Landgericht Bonn bestätigt Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung
2014-03-08
Das Landgericht Bonn hat am 25.02.2014 unter Aktenzeichen 8 S 249/13 die Rechtmässigkeit der Nettopolice mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung für zulässig erachtet. Es bestätigt in seiner Entscheidung, dass Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung eben nicht gemäss § 134 BGB i.V.m. § 169 Abs. 5 S. 2 VVG unwirksam sind. Gemäss der Urteilsbegründung findetArtikel lesen