Hamm/Berlin (DAV). Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern. Daher muss jede gerichtliche Entscheidung über die Umgangsbefugnis der Elternteile grundsätzlich eine konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts enthalten. Eine Entscheidung, die den Umgang nur „dem Grunde“ nach regelt und keine Feststellungen über Häufigkeit, Art, Zeit und Ort des UmgangsArtikel lesen

Karlsruhe/Berlin (DAV). Das geltende Unterhaltsrecht verlangt von denen, die die Kinder betreuen – meist den Müttern -, sich frühzeitig um eine Arbeit zu bemühen. Der Umfang dieser so genannten Erwerbsobliegenheit führt immer wieder zu auch gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten. Oft wird die Verlängerung des Betreuungsunterhalts und des Aufstockungsunterhalts verlangt. Der BundesgerichtshofArtikel lesen

Schleswig/Berlin (DAV). Besteht ein gemeinsames Sorgerecht, kann dieses nur dann auf einen Elternteil übertragen werden, wenn es dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Bestehen keine sonstigen Schwierigkeiten zwischen den Eltern, reicht ein fehlender Kontakt des Vaters zum Kind nicht aus, um ein alleiniges Sorgerecht festzulegen. Über eine entsprechende EntscheidungArtikel lesen