Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es einesArtikel lesen

Ich trete als Pflegesachverständige dann in Ihr Leben, wenn Sie, im meisten Falle aber jedoch ein Angehöriger von Ihnen, pflegebedürftig wird. Generell ist es richtig sich professionelle Hilfe wie einen Pflegedienst oder eine Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Meistens jedoch ist es den Beteiligten lieber Zuhause zu pflegen und gepflegtArtikel lesen

Ganz einfach können sie ab sofirt einen Pflegegutachter in ihrer Nähe finden. www.pflegegutachten-zentrale.de bietet ihnen genau diese Möglichkeit.Verlassen sie sich bei der Einstufung in eine Pfalgestufe nicht auf den medizinischen Dienst der Krankenkassen, holen sie sich immer ein privates Pflegegutachten ein um ihre Ansprüche zu wahren bzw. gegenüber der PflegeversicherungArtikel lesen

Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als Nachweis, dass die erbrachte Qualität der Pflege dem Pflegezustand angemessen und die Pflege sichergestellt ist. Bei Pflegestufe I und IIArtikel lesen