Neues Alarmgerät sichert Pool & Teich
2012-05-18
Ertrinken ist die zweithäufigste Unfalltodesursache bei Kindern PoolWatcher im Pool Wenn ein Unfall passiert, muss der Verursacher dafür gerade stehen. Das gilt auch für Teich- und Poolbesitzer. Fällt eine Person ins nicht gesicherte Wasser und kommt dabei zu Schaden, können im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Verkehrssicherungspflichtig istArtikel lesen