ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 13.12.2012 Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist die häufigste Begründung für die Kündigung eines Mietverhältnisses. Wann Eigenbedarf vorliegt und welche Rechte und Pflichten die Mieter und Vermieter haben, erläutern ARAG Experten. Privilegierter Personenkreis Der Vermieter kann Eigenbedarf geltend machen, wenn er seine Wohnung für sich selbst oder fürArtikel lesen