29.06. & 30.06.2012 / Club Puschkin, Dresden Party an 2 Tagen auf 3 Floors + Sun Openair Area (Beach) 30 Stunden Party über 40 Acts (Drum and Bass, Dubstep, Future Bass, Brostep, Moombahtone, Electro, Minimal, House, Techno, Reggae, Dancehall, Dubwize, Jungle und Hip Hop…) URGE TO MOVE 4 | TheArtikel lesen

Die Erstellung eines Pflegegutachtens ist die Basis dafür, um von der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Leistung zu erhalten.Artikel lesen

Sie suchen eine Pflegegutachterin/Pflegegutachter zur Erstellung eines Pflegegutachtens für sich oder eine(n) Angehörige(n)? Dann sollten sie auf unserer Plattform einfach mal den Ort eingeben wo sie suchen und schon haben sie die Lösung für ihr Gesuch.Gesucht und gefunden so heißt unsere Devise.Einfach mal vorbeischauen!Artikel lesen

Ich trete als Pflegesachverständige dann in Ihr Leben, wenn Sie, im meisten Falle aber jedoch ein Angehöriger von Ihnen, pflegebedürftig wird. Generell ist es richtig sich professionelle Hilfe wie einen Pflegedienst oder eine Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Meistens jedoch ist es den Beteiligten lieber Zuhause zu pflegen und gepflegtArtikel lesen

Nicht alles Glauben und hinnehmen, auch wenn das Gutachten vom MDK- medizinischer Dienst der Krankenkassen- kommt, denn der MDK ist parteiisch. Er handelt immer „im Zweifel für die Pflegeversicherung“, das muss aber nicht immer in ihrem Sinne sein. Jede Einstufung in eine Pflegestufe ist mit Geldleistungen für ihren Pflgeaufwand verbunden.DeshalbArtikel lesen

Ganz einfach können sie ab sofirt einen Pflegegutachter in ihrer Nähe finden. www.pflegegutachten-zentrale.de bietet ihnen genau diese Möglichkeit.Verlassen sie sich bei der Einstufung in eine Pfalgestufe nicht auf den medizinischen Dienst der Krankenkassen, holen sie sich immer ein privates Pflegegutachten ein um ihre Ansprüche zu wahren bzw. gegenüber der PflegeversicherungArtikel lesen

Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als Nachweis, dass die erbrachte Qualität der Pflege dem Pflegezustand angemessen und die Pflege sichergestellt ist. Bei Pflegestufe I und IIArtikel lesen