Abfindung muss auch für Unterhalt verwendet werden
2012-07-03
Schleswig/Berlin (DAV). Wer Kindesunterhalt schuldet, muss eine Abfindung so verteilen, dass er möglichst lange seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen kann. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 13. April 2012 (AZ: 10 UF 324/11) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Ein Vater meinte, nicht mehr zur Zahlung vonArtikel lesen