Sammelklage im S&K-Skandal?
Viele Anleger der S&K-Gruppe könnten nach den neusten Entwicklungen geschädigt worden sein. Nun beschäftigen sich viele Betroffene mit der Frage nach Handlungsmöglichkeiten.Artikel lesen
Viele Anleger der S&K-Gruppe könnten nach den neusten Entwicklungen geschädigt worden sein. Nun beschäftigen sich viele Betroffene mit der Frage nach Handlungsmöglichkeiten.Artikel lesen
Anleger der S&K-Gruppe könnten durch ,,Schneeballsystem“ geschädigt worden sein. Nun beschäftigen sich viele Betroffene mit der Frage nach Handlungsmöglichkeiten.Artikel lesen
Die Liquidation des offenen Immobilienfonds ,,SEB Immoinvest“ führte zuletzt zu einer erneuten Ausschüttung, welche für die Anleger anscheinend enttäuschend war.Artikel lesen
Ein Unternehmen darf Daten aus einem Email-Account eines Ex-Mitarbeiters nicht löschen, bevor nicht feststeht, dass dieser für die Daten keine Verwendung mehr hat.Artikel lesen
Anleger von Immobilien sind aufgrund der derzeitigen Geschehnisse rund um die Firmengruppe S&K verunsichert. Insbesondere sollen sich viele um ihr investiertes Kapital sorgen.Artikel lesen
Ein Erbe soll nur in Höhe des Nachlasses haften, wenn nach Eintritt des Erbfalls noch Forderungen gegen den Erblasser aus einem Mietverhältnis bestehen.Artikel lesen
Möglicherweise könnten zahlreiche Anleger der S&K-Gruppe geschädigt worden sein. Viele Betroffene fragen sich nun, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.Artikel lesen
Die Krise in der Schifffahrtsbranche soll sich nun über das Jahr 2013 erstrecken: Zahlreiche Schifffonds sollen bereits zu Beginn des Jahres kurz vor der Insolvenz stehen.Artikel lesen
Leiharbeiter können für die Frage der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen sein, wenn der Unternehmer die Betriebsgröße berechnet, um zu erfahren, ob das KSchG anwendbar ist.Artikel lesen
Wie es scheint, wurde für das Schiff ,,MS Manhattan“, das zum LF 48 Flottenfonds gehört, gegen Ende des Jahres 2012 Insolvenz beantragt.Artikel lesen
Anleger, die von einer sie beratenden ,,nicht-Bank“ nicht über Kick-back-Zahlungen aufgeklärt wurden, können möglicherweise ihre gesamte Anlage im Rahmen einer Rückabwicklung zurück erhalten.Artikel lesen
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