Schadenersatzansprüchen droht Verjährung
Zum Jahresende könnten Schadenersatzansprüche unter Umständen verjähren, was weitreichende Folgen für Gläubiger haben könnte.Artikel lesen
Zum Jahresende könnten Schadenersatzansprüche unter Umständen verjähren, was weitreichende Folgen für Gläubiger haben könnte.Artikel lesen
Zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses kann es kommen, wenn Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen anfertigen.Artikel lesen
Mit Aufnahme eines Beratungsgesprächs zwischen einem Anlageberater und einem Kunden kommt zwischen ihnen ein Anlageberatungsvertrag zustande(BGHZ 100, 117, 118 f.).Artikel lesen
Wieder schlechte Nachrichten für die Schiffsfondsanleger .Die negativen Entwicklungen an den Schifffahrtsmärkten setzen sich fort. Nun soll auch der Rohöltanker VLCC Mercury Glory betroffen sein.Artikel lesen
Die Verwaltungsgesellschaft benennt die Planung eines Maßnahmenpakets, nach welchem der Handel mit Fondspolicen eingestellt werden solle.Artikel lesen
Durch die Immobilienverkäufe des offenen Immobilienfonds CS Euroreal sollen Erlöse erwirtschaftet werden, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollen.Artikel lesen
Eine Firmenfortführung setze voraus, dass tatsächlich auch eine Firmenbezeichnung weiter verwendet werde.Artikel lesen
Schadensersatzansprüche könnten zum Jahresende verjähren. Für Gläubiger hat das weitreichende Folgen. Verjährte Ansprüche sind nicht mehr durchsetzbar, sodass Schuldner die Zahlung verweigern könnten.Artikel lesen
Der Bundesgerichthof bejahte in jüngster Vergangenheit die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR für eine Darlehensschuld der Gesellschaft.Artikel lesen
Gemäß dem Transparenzgebot des § 305c Abs. 1 BGB ist es unzulässig, arbeitsvertragliche Regelungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers unverständlich darzustellen.Artikel lesen
Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen.Artikel lesen
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