Bereits über 500 Betroffene haben über die Aktionsgemeinschaft Anwälte eingeschaltet, um gegen die GEZ-Zwangsgebühr Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen
Die GEZ ist vielen Bürgern schon immer ein Dorn im Auge gewesen. Der Sinn und Zweck der Gebühren war dabei auch in der Vergangenheit nicht nur wegen des schlechten Rundfunk- und Fernsehempfangs hinterfragt. Ursprünglich eingeführt, um eine politisch neutrale Grundversorgung zu sichern, ist das Finanzierungsinstrument längst zu einem unnötigen gesellschaftlichen Ärgernis geworden. Milliarden wurden und werden immer noch für ein schlechtes Programm, teure Moderatoren und Eigenproduktionen verschleudert. Auch Verflechtungen zwischen parteipolitischen und kommerziellen Interessen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bieten auch weiterhin allerlei Ansätze für Kritik.
Und nun kommt alles sogar noch schlimmer. Ab dem 1.01.2013 wird das Gebührensystem umgestellt, um dem kleinen Bürger noch tiefer in die Tasche zu greifen. Und das neue System wird noch ungerechter. Ab nun ist es auch völlig egal, ob man einen Fernseher hat oder tatsächlich Radio hört. Jeder Haushalt wird zur Kasse gebeten. Und das nicht zu knapp.
Immerhin – Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen und Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, haben Anspruch auf einen reduzierten Beitrag. Zahlen müssen sie trotzdem, selbst wenn sie keinen Fernseher haben, auf dem sie nichts hören oder sehen. Bisherige Befreiungen werden automatisch zur Beitragsverpflichtung.
Auch Besitzer von Datschen, Wochenendhäusern und Kleingartenlauben werden ab einer Grundfläche von 24 m² doppelt zur Kasse gebeten. Mit dem Zweiten sieht man schließlich besser. Doch es hat sich massiver Widerstand gegen die GEZ-Beiträge geformt. Nicht nur in den Kleingartenanlagen unserer Republik. Auch renommierte Staatsrechtler erheben bereits ihre Stimme – verfassungsrechtlich zulässig sei dieser GEZ-Beitrag jedenfalls nicht. Die Stiftung Medienopfer hat ebenfalls Expertisen anfertigen lassen. Mit demselben Ergebnis. Der neue GEZ-Beitrag ist verfassungswidrig.
Daher hat die Stiftung Medienopfer zum Kampf gegen die GEZ-Zwangsbeiträge aufgerufen. Mit großem Zuspruch. Bereits über 500 Bürger haben sich dazu entschlossen, die kommenden Beitragsbescheide anzugreifen. Der Aktionsgemeinschaft gehören viele Bürger und Bürgerinnen an, von Laubenpiepern bis zu Lehrerinnen, selbst einige Vereine und Stiftungen sind mit dabei. Juristen erwarten daher bereits jetzt einen massiven Druck auf die Landesrundfunkanstalten.
„Es kann gar nicht genug Widersprüche oder Klagen gegen die ungerechte Beitragserhebung geben“ ist sich Rechtsanwalt Sascha Giller, Vorstand der Stiftung Medienopfer, sicher. „Die Bürger sollten noch in diesem Jahr ihre Einzugsermächtigungen widerrufen, um das Heft des Handelns in die Hand zu bekommen. Ich bin zuversichtlich, dass durch massiven Druck seitens der Bürger die Politik gezwungen werden kann, unsere Medienlandschaft auch im Bereich der Finanzierung den gesellschaftlichen Gegebenheiten unserer heutigen Zeit anzupassen.“
Die verfassungswidrige Gebühr ist es aber nicht allein, die letztlich alle Bürger zu Medienopfern macht. „Zahlreiche Kritikpunkte der bisherigen GEZ-Gebühren werden uns leider erhalten bleiben. So werden die Außendienstmitarbeiter, auch als GEZ-Schnüffler bezeichnet, auch im neuen System gebraucht und eingesetzt. Und die zukünftigen Datenerhebungen werden ein viel größeres Ausmaß annehmen, als bisher“, befürchtet Sascha Giller. „Wer mit wem wohnt, welche Haushalte wie zahlen müssen, ob Wohngemeinschaften tatsächlich Wohngemeinschaften sind, all diese Fragen werden auch das pauschale Abrechnungssystem nicht einfach und unbürokratisch machen. Und dabei dürfen von Hauseigentümern und Verwaltern sogar Auskünfte erzwungen werden, die weder Vermieter noch die GEZ etwas angehen, bspw. neben Name und Geburtsdatum auch „frühere Namen“, womit man gleich weiß, wie oft Mieter verheiratet waren.“
Rufe nach Änderungen werden laut, bevor das neue System überhaupt angelaufen ist. Verschiedentlich wird gefordert, dass die Kontrolle über die Pauschal-Abgabe den Finanzämtern zugeschoben wird, so wie bspw. bei der Erhebung der Kirchensteuer. Der Stiftung Medienopfer geht dies alles nicht weit genug. Die neuen GEZ-Beiträge sind insgesamt überflüssig und gehören daher abgeschafft. Die öffentlich-rechtlichen Medien befinden sich in einem gesunden Wettbewerb mit den privaten Sendern und eine Finanzierung über Werbung würde die Programme auf mittelfristige Sicht am Interesse der Zuschauer ausrichten. Die Grundversorgung kann ebenfalls auch ohne die Finanzierung durch Beiträge sichergestellt werden.
„Wir werden aus diesem Grund auch weiterhin alle Bürger und Institutionen aufrufen, sich gegen die neuen GEZ-Beiträge zu wehren. Die Rechtswidrigkeit des Systems muss notfalls in jedem Einzelfall festgestellt werden, um langfristig eine allgemeine Regelung zu erreichen, die darauf verzichtet, den Konsum von medialen Inhalten durch wirtschaftliche Barrieren zu erschweren. Nur wer gegen seinen Bescheid vorgeht, kann tatsächlich eine Befreiung erreichen“ betont die Stiftung Medienopfer. „Wir werden demnächst hierzu weiterführende und allgemeine Informationen, auch in rechtlicher Hinsicht, kostenfrei für alle zur Verfügung stellen. Wer Interesse hat, die Aktionsgemeinschaft zu unterstützen und ihr beizutreten, ist ebenfalls jederzeit herzlich willkommen. Auch hierfür fallen selbstverständlich keine Kosten an.“
Sascha Giller
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Die Stiftung Medienopfer setzt sich für die Interessen und Rechte der Fernsehzuschauer und Zeitungsleser ein. Hierzu werden auch – wenn es sein muss – spezialisierte Anwälte eingeschaltet
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