Immobilienbesitzer in Berlin und Brandenburg müssen für die Sanierung von Wasser- und Abwasseranlagen tief in die eigene Tasche greifen. Das hatten viele von ihnen nicht einkalkuliert. Mit einem geschlossenen Immobilienfonds wie etwa den SHB Fonds hätten sie dieses Problem kaum.
Horch was kommt von draußen rein, hollahi hollaho – Immobilienbesitzer fühlen sich von der ersten Zeile des Volksliedes aus dem 19. Jahrhundert ganz und gar nicht mehr bespaßt. Ganz im Gegenteil, so weiß Hans Gruber, Immobilienexperte der SHB Innovative Fonds AG (SHB AG), scheppern dann bei ihnen häufig nur noch die Alarmglocken. Kommt nämlich etwas überraschend von draußen herein, so ist es zunehmend Wasser aus geborstenen Leitungsrohren. Oder Post vom Wasserzweckverband. Und dann werden sie kräftig zur Kasse gebeten, wie Beispiele aus Berlin und Brandenburg zeigen. Investitionen für die Erneuerung der Wasser- und Abwasseranlagen legen die Wasserzweckverbände dort schon seit geraumer Zeit und ohne Nachsicht auf die Eigentümer um. Zugrunde liegt hier ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2007. Danach dürfen Kommunen und Zweckverbände den Aufwand für neue Wasserleitungen außerhalb des Hauses auch auf Immobilienbesitzer abwälzen, wenn diese schon vor 1990 für ihre Anschlüsse gezahlt hatten. In der Regel, so Hans Gruber von SHB Immobilienfonds, bleibt dafür eine Zahlungsfrist von häufig gerade mal einem Monat. Private Immobilieneigentümer trifft der Schock dann ähnlich überraschend wie die Verantwortlichen des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt. Allein für die beiden genannten Bundesländer rechnet der Verband Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen (BBU) ganz aktuell mit einer Gesamtbelastung von 340 Millionen Euro. Private Eigentümer könnten dadurch finanziell mächtig ins Schlingern geraten, die Klagebereitschaft sei trotz letztlich ungeklärter Rechtslage aus Risiko- und Kostenaspekten gering.
Ebenso schwierig bis unmöglich ist es, die Kosten an die Mieter weiterzureichen. Hans Gruber von SHB Innovative Fondskonzepte AG (SHB AG), warnt deshalb davor, sich beim Kauf einer fremdvermieteten Eigentumswohnung ausschließlich auf den äußeren Schein zu verlassen: „Selbst der hinzugezogene Architekt kann kaum alle auf dem Grundstück oder unter dem Straßenbelag davor schlummernden Gefahren erkennen.“ Man dürfe als Immobilienerwerber also keineswegs auf Kante rechnen, sondern stets ausreichendes Geld zurücklegen, um gegen alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Ganz im Gegensatz dazu beauftragten beispielsweise die Manager der SHB-Fonds rechtzeitig vor einer Entscheidung, ob eine Immobilie ins Portfolio aufgenommen werden soll, ausgesuchte und ortskundige Spezialisten mit der Qualitätsprüfung. Im Zweifel fallen solche Belastungen im Rahmen der auch beim Fonds enthaltenen Erhaltungskosten also in der Regel erst gar nicht an.