Beim SEB ImmoPortfolio Target Return Fund scheint nach der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme im Juni 2012 dieser das Schicksal mit zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds zu teilen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Auch der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund scheint von der Krise der offenen Immobilienfonds nicht verschont zu bleiben. Viele offene Immobilienfonds leiden derzeit an Liquiditätsproblemen. Jüngst kam es zu Schließungen und Abwicklungen einiger dieser Fonds. Nun scheint, seit dem 13.06.2012, auch die Rücknahme der Anteile des Target Return ausgesetzt worden zu sein. Die ursprünglich geplante vorübergehende Schließung von drei Monaten soll am 13.09.2012 um weitere 9 Monate verlängert worden sein.
Von den Initiatoren des Fonds soll nun geplant sein, die Liquidität des Fonds durch den teilweisen Verkauf von Immobilien in den nächsten neun Monaten wiederzuerlangen. Eine Vorhersage, dass die Aussetzung und Verlängerung der Anteilsrücknahme erfolgreich sein wird, ist jedoch nicht möglich. Nur wenn sich für die entsprechenden Immobilien Käufer finden und bei den Verkäufen entsprechende Erlöse erzielt werden, scheint ein Erfolg dieses Vorhabens möglich zu sein.
Eine Abwicklung droht dann, falls für den SEB ImmoPortfolio Target Return Fund nicht genügend liquide Mittel zusammen kommen. So könnte es dem Fonds dann wie zum Beispiel dem Fonds SEB Immoinvest ergehen.
Bereits bei der Fondsvermittlung liegt häufig eine falsche Beratung der Anleger vor. Oftmals hätten die Vermittler die Sicherheit des Fonds betont und Anlegern versichert, dass für das investierte Kapital keinerlei Gefahren drohen. Die Möglichkeit der Schließung oder Liquidation des Fonds sei oftmals überhaupt nicht genannt worden. Die weitere Entwicklung des Fonds sollte von den Anlegern nicht ohne weiteres abgewartet werden. Ein auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts tätiger Rechtsanwalt sollte Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Fondszeichnung überprüfen.
Da unter Umständen kurze Verjährungsfristen drohen können, ist betroffenen Anlegern anzuraten, sich umgehend rechtlich beraten lassen.
Schadenersatzansprüche sind stets eine Frage des Einzelfalles und nicht pauschal zu beurteilen, daher ist eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich.
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