Viele Anleger der S&K-Gruppe könnten nach den neusten Entwicklungen geschädigt worden sein. Nun beschäftigen sich viele Betroffene mit der Frage nach Handlungsmöglichkeiten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer groß angelegten Razzia wurden zahlreiche Tatverdächtige, so auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten verhaftet. Die S&K Gruppe soll angeblich zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen ein lange durchdachtes und geplantes Betrugssystems installiert haben.
Der entstandene Schaden der Anleger soll sich im mehrstelligen Millionen-Bereich befinden. Aufgrund der womöglich sehr großen Anzahl der vom S&K-Skandal betroffenen Anleger ist eine Interessenbündelung hier von Vorteil. Eine Sammelklage im Sinne des amerikanischen Rechts existiert in der deutschen Rechtsordnung zwar nicht, dennoch gibt es die Möglichkeit einer gemeinsamen Prozessführung im Falle einer sogenannten Streitgenossenschaft. Eine solche ist dann gegeben, wenn die Kläger aus demselben rechtlichen Grund zur Geltendmachung eines Anspruchs berechtigt sind.
Mit diesem sogenannten „Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (KapMuG)“ sollten im deutschen Recht erstmalig kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern zusammengefasst werden. Hiernach kann ein Kapitalanleger stellvertretend für weitere betroffene Anleger beispielswiese darüber entscheiden lassen, ob eine bestimmte Prospektinformation fehlerhaft ist. Nach dem KapMuG kann jeder Kläger, der Schadensersatz wegen falscher Kapitalmarktinformation geltend macht, das Musterverfahren einleiten.
Um das Verfahren überhaupt in Gang zu setzen, müssten binnen 4 Monaten 9 weitere, identische Anträge in der gleichen Angelegenheit bei dem Gericht eingereicht werden. Das Musterverfahren ist aber keine Sammelklage im eigentlichen Sinn.
Betroffenen Anlegern sollte jedenfalls bewusst sein, dass sich die Erfolgsaussichten jedes Klägers – unabhängig von dem Instrument einer Sammelklage – insgesamt erhöhen, wenn der mit der Sache betraute Rechtsanwalt zur Begründung seiner Klage sowie bei der Führung etwaiger Vergleichsverhandlungen auf die umfangreichen Beweisunterlagen weiterer geschädigter Anleger zugreifen kann.
Anleger sollten nicht damit zögern, sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden. Wenn Sie sich als Anleger fragen, ob Sie tatsächlich betroffen sind, ist es ratsam, Ihre Lage durch einen erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
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