SAM AG – Auffanglösung wieder möglich – Sind die Verluste vermeidbar?

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner versuchen geprellten Anlegern und ihren Familien durch juristischen Beistand zu helfen. Leider hatten sich die Betroffenen auf die Versprechungen der Swiss Management Group AG, kurz SAM AG  eingelassen und ihre „alten“ Lebensversicherungen abkaufen lassen, weil diese anscheinend unrentabel seien. Zwei verschiedene Vertragsvarianten wurde den Betroffenen angeboten, von einer Einmalzahlung, über monatliche Ratenzahlung bis hin zu einer Auszahlung am Ende der Laufzeit. Das Geld der Anleger sollte gewinnbringend in verschiede ne Objek te, größtenteils in Geothermie – Projekte, die als besonders sicher angepriesen wurden und besonders hohe Rendite versprachen, angelegt werden. Dadurch wurde ein Produktwechsel vollzogen und Vertragspartner der Kunden war nicht mehr die Lebensversicherungsanstalt, sondern die SAM Finanz AG.
 
Doch nun befindet sich die SAM AG  mit Sitz  im Schweizer Ort Hergiswil in der Liquidation (Abwicklung). „Ein Totalausfall muss nach vorsichtiger Einschätzung ins Auge gefasst werden“, meldeten die Prüfer der FINMA.  Wie kam es dazu? 
Durch eine Verfügung der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA am 24.08.2012 wurde bestimmt, dass die SAM AG und weitere damit verbundene Gesellschaften abgewickelt werden müssen. Hintergrund war das Fehlen der erforderlichen Bankgenehmigung für das Geschäftskonzept. Die geprellten Anleger befürchten zu Recht, dass ihre Gelder bedroht sind und aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der SAM AG droht den vielen t ausend K unden ein erheblicher Verlust ihres Geldes.

Wie kann dieser drohende Verlust nun abgewendet oder zumindest verringert werden?
 
Rechtsanwalt Christian M. Schulter von der Kanzlei Dr. Schulte von Partner: „Eine Möglichkeit für die Opfer ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die SAM AG und weiterer Anspruchsgegner. Im September 2012 gründete die Kanzlei Dr. Schulte und Partner eine „Geschädigten Gemeinschaft SAM AG“, um die Interessen der betroffenen Anleger zu bündeln. Aber um eine möglichst erfolgversprechende und schnelle Lösung für die von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertretenen betroffenen Anleger zu erreichen, stehen wir bereits seit längerem in Gesprächen mit verschiedenen Unternehmen und Personen, um hier eine Auffanglösung zu erreichen. Die Voraussetzungen sind jedoch kompliziert. Im Kern geht es insbeson dere um das Geothermie Projekt Kirchweidach, dass auch von den Entwicklungen der SAM AG stark betroffen ist. Zudem sind viele verschiedene Interessen unter einen Hut zu bringen, sodass die Möglichkeit einer Auffanglösung zwischenzeitlich in weite Ferne zu rücken drohte.“
 
Durch konstruktive und sachliche Gespräche, haben sich nun verschiedene Beteiligte wieder auf einen gemeinsamen Weg geeinigt. Damit den Opfern und deren Familien bestmöglich geholfen werden kann, sind die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner momentan dabei, ein Konzept für die Umsetzung einer Auffanglösung zu erarbeiten, die Voraussetzungen dafür zu prüfen und dann zeitnah umzusetzen.
 
Rechtsanwalt Schulter: „Somit besteht die Hoffnung, den vielen geschädigten Kunden und ihren Familien neben den Klageverfahren durch eine Auffanglösung zu helfen und damit den Opfern von Oberle & Co Gerechtigkeit zu bringen.“
 
Den Anlegern der SAM AG ist dazu zuraten, sich rechtlic hen Rat einzuholen, um auf jegliche Entwicklung bei der SAM AG vorbereitet zu sein. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Christian M. Schulter unter schulter@dr-schulte.de oder 030-715 206 70.
 
V.i.S.d.P.:
 
Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030 – 715 206 70

Links für SAM:
http://www.sam-ag-hilfe.info
http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/sam-ag-bestlife-select-kundengelder-in-millionenhohe-verschoben.html